Von vielen wurde das Jahr 2021 bereits heiß ersehnt. Nun ist es endlich da. Doch wird es wirklich besser werden als das vergangene Jahr? Eines steht jedenfalls fest: Auch das Jahr 2021 bringt Neuerungen für Unternehmen mit. Damit du nicht völlig unvorbereitet in das neue Jahr startest, haben wir hier für dich zusammengefasst, welche Änderungen für Unternehmen in 2021 auf dich zukommen. Viel Spaß beim Lesen!
Willkommen im Jahr 2021! Endlich haben wir das Jahr 2020 hinter uns gelassen. Für viele bedeutet der Jahreswechsel einen Neuanfang mit der Hoffnung auf Besserung. Wir möchten dir in diesem Artikel zeigen, welche Änderungen für Unternehmen in 2021 auf dich zukommen. Somit bis du bereits optimal vorbereitet und kannst entspannt in das neue Jahr starten.
Was ändert sich für Unternehmen in 2021?
Diese Frage beschäftigt Unternehmer zu Beginn des neuen Jahres. Um dir einen groben Überblick zu geben, welche Änderungen für Unternehmen in 2021 auf dich zukommen, haben wir hier zuerst eine Übersichtsliste für dich zusammengestellt. Diese enthält die Auswirkungen des Brexits auf Unternehmen sowie grundsätzlich Neuerungen für Unternehmen in 2021:
Änderung der Umsatzsteuer:
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Umsatzsteuersätze vergangenes Jahr gesenkt. Diese gelten ab 01.01.2021 nicht mehr. Die Sätze liegen wieder normal bei 19 % bzw. 7 %.
Umsatzsteuer-Voranmeldung:
Gründer müssen ab Jahresbeginn 2021 folgende Änderungen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung beachten: Wird eine Umsatzschwelle von 7.500 € nicht überschritten, wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich abgegeben.
Corona-Bonus:
Arbeitgeber hatten bis 31.12.2020 die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1500 € auszuzahlen. Diese Frist wurde nun auf 30.06.2021 verlängert.
Verlängerung der Corona-Hilfen:
Verschiedenste Corona-Hilfen wurden aufgrund der weiter angespannten wirtschaftlichen Situation verlängert. Die Überbrückungshilfe II kann noch bis Januar 2021 beantragt werden. Die Überbrückungshilfe III gilt bis Juni 2021. Auch das Corona-Hilfspaket für Start-ups und kleine Mittelständler wird bis Ende Juni 2021 verlängert.
Sonderregeln für Kurzarbeit:
Die Gültigkeit der Sonderregeln für die Kurzarbeit wurde auch auf das Jahr 2021 verlängert. Dabei ist besonders das Weiterbestehen der erhöhten Sätze zu erwähnen. Dies wären eigentlich Ende 2020 ausgelaufen, gelten jetzt aber auch weiterhin für das neue Jahr.
Brexit und seine Folgen:
Ende Jänner letzten Jahres hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Bis Ende 2020 galt noch eine Übergangsphase, wo das Vereinigte Königreich noch wie ein EU-Mitglied behandelt wurde, vor allem betreffend des Warenverkehrs. Dies endet jetzt mit 01.01.2021 und alle Waren unterliegen nun den zollrechtlichen Bestimmungen.
Verbot von Einwegplastik:
Auf EU-Ebene wurden verschiedenste Artikel aus Einwegplastik verboten, wie zum Beispiel Besteck, Teller oder Trinkhalme. Dieses Verbot tritt am 03.07.2021 in Kraft.
Erhöhung des Mindestlohns:
Das neue Jahr bringt auch eine Erhöhung des Mindestlohns mit sich. Ab 01.01.2021 wurde der Mindestlohn somit auf 9,50 € pro Stunde erhöht. Diese Erhöhung gilt für alle Branchen.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):
Alle Besitzer einer elektronischen Registrierkasse müssen bis spätestens 31.03.2021 über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Wie genau das alles bei deiner helloCash Registrierkasse funktioniert, erfährst du hier.
Wie du siehst, gibt es einige neue Regeln und Gesetze in dem neuen Jahr 2021. Viele davon sind unserer aktuellen Lage aufgrund der Corona-Pandemie geschuldet, andere sind wiederum auf Modernisierung und Reformen zurückzuführen. Im Folgenden erklären wir dir die einzelnen Änderungen und Neuerungen im Detail.
Änderung der Umsatzsteuer
Die Corona-Pandemie hat vergangenes Jahr der Wirtschaft enorm zu schaffen gemacht. Durch die temporäre Schließung vieler Betriebe aufgrund von Lockdowns waren Unternehmer mit enormen Herausforderungen konfrontiert.
Um die Wirtschaft etwas zu unterstützen und die Herausforderungen erträglicher zu machen, wurde am 01.07.2020 die Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Diese Sätze sind ab 01.01.2021 nicht mehr gültig. Es müssen wieder die normalen Sätze von 19 % und 7 % verwendet werden.
Bei Gastronomen gibt es noch eine Zeit länger eine Erleichterung. Grundsätzlich müssen sie ab 01.01.2021 bei außer Haus abgegebenen Speisen auch wieder eine Umsatzsteuer von 7 % verrechnen. Jedoch bei der Bewirtung vor Ort ist bis 30.06.2021 noch ein ermäßigter Steuersatz von 7 % anstatt 19 % gültig. Dies legt das Corona-Steuerhilfegesetz vor. Damit diese Regelung den Gastronomen Erleichterung bringt, müssen sie jedoch erst wieder aufsperren dürfen.
Für Registrierkassen-Verwender ist also die Rückführung der Umsatzsteuersätze ein großes Thema. Wir haben dir hier in unserem FAQ Artikel zusammengeschrieben, wie genau das in der helloCash Registrierkasse funktioniert. Schau gleich vorbei.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Vor allem für Neugründer ist diese Änderung der Abgabepflicht rund um die Umsatzsteuer-Voranmeldung wichtig. Bisher musste im Gründungsjahr und dem darauffolgenden Jahr die Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich gemacht werden. Dies ist ab 01.01.2021 bis zum Jahr 2026 ausgesetzt.
Ab jetzt wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise abgegeben. Voraussetzung ist, dass die Umsatzschwelle von 7.500 € nicht überstiegen wird. Dadurch haben neu gegründete Unternehmen weniger bürokratischen Aufwand. Es wird jedoch bemängelt, dass auf die Erstattung der Vorsteuerbeträge dadurch länger gewartet werden muss.
Corona-Bonus
Die Pandemie sorgte auch bei den Arbeitnehmern für schwierige und herausfordernde Situationen. Mithilfe des Corona-Bonus können sich Arbeitgeber für den außergewöhnlichen Einsatz bei ihren Mitarbeitern bedanken. Dieser Bonus ist eine Sonderzahlung von bis zu 1500 €, welche steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Zuerst war die Ausgabe des Corona-Bonus bis 31.12.2020 befristet. Nun ist die Frist bis auf 30.06.2021 verlängert worden. Somit haben Unternehmen länger Zeit, die steuerbegünstigten Boni abzuwickeln. Aber Achtung: Wurde bereits 2020 ein steuerfreier Bonus ausgezahlt, darf 2021 nicht noch einmal ein solcher Betrag ausgezahlt werden.
Verlängerung der Corona-Hilfen
Die Corona-Pandemie hat noch immer verheerende Auswirkungen auf die Wirtschaft. Daher wurden nun viele Corona-Hilfen auch auf das Jahr 2021 verlängert. Dies betrifft die Überbrückungshilfe II, die Überbrückungshilfe III und das Hilfspaket für Start-ups und kleine Mittelständler.
Die Überbrückungshilfe II wurde für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler konzipiert. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent aufgrund der Corona-Pandemie. Diese Unternehmen bekommen für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 einen Teil der Fixkosten erstattet. Es müssen noch einige mehr Antragsvoraussetzungen erfüllt sein. Informiere dich dahingehend am besten bei deinem Steuerberater. Anträge für diese Form der Überbrückungshilfe wurde jetzt auf Januar 2021 verlängert.
Bis Juni 2021 gilt die Überbrückungshilfe III. Diese richtet sich an alle Unternehmen, welche vom harten Lockdown betroffen sind. Dieser startete am 16.12.2020. Auch hier solltest du dich genauer informieren und mit deinem Steuerberater eine Antragstellung diskutieren.
Das Corona-Hilfspaket für Start-ups und kleine Mittelständer sollte ursprünglich im Dezember 2020 auslaufen. Dies wird nun bis Juni 2021 verlängert. Das 2 Milliarden schwere Paket wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgeführt und basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule richtet sich an Start-ups und junge Unternehmen, welche über Wagniskapital finanziert sind. Die zweite Säule ist für kleine Unternehmen, welche im Hintergrund keinen großen Kapitalgeber haben. Diese können über die Landesförderbanken eine Finanzierungshilfe von bis zu 800.000 Euro erhalten. Genauere Informationen darüber findest du auf der KfW-Seite.
Sonderregeln für Kurzarbeit
Die Sonderregeln für Kurzarbeit sind auch in diesem Jahr 2021 gültig. Ende 2020 sollten die erhöhten Sätze auslaufen. Doch auch diese behalten nun im neuen Jahr ihre Gültigkeit. Was bedeutet das genau? Das Kurzarbeitergeld wird auch im Jahr 2021 ab dem vierten Bezugsmonat von 60 % auf 70 % erhöht und ab dem siebten Monat sogar auf 80 %. Für Berufstätige mit Kindern sind die Sätze entsprechend höher. Ab dem vierten Monat steigt das Kurzarbeitergeld schon auf 77 % und ab dem siebten auf 87 %.
Zusätzlich ist in dieser Hinsicht noch zu erwähnen, dass jegliche Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld auch weiterhin steuerfrei sind. Dies wurde bis Ende 2021 verlängert.
Die Sonderregeln sind für alle gültig, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Möchtest du nähere Informationen über die Kurzarbeit und deren Sonderregeln erfahren? Dann lies dir hier das Beschäftigungssicherungsgesetz durch, indem dies alles geregelt ist.
Brexit und seine Folgen
Letztes Jahr, genauer gesagt am 31.01.2020, ist das Vereinigte Königreich offiziell aus der Europäischen Union ausgetreten. Somit ist das Land kein Mitgliedstaat mehr, sondern wurde zu einem Drittstaat. Dennoch wurde bis Ende 2020 das Vereinigte Königreich als Übergang noch wie ein EU-Mitglied behandelt. Dies umfasste vor allem den Warenverkehr.
Mit Beginn 2021 ist diese Übergangsphase jedoch vorbei. Es besteht ab nun eine Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und den 27 EU-Mitgliedstaaten. Was bedeutet das konkret? Alle Waren, welche sich im Vereinigten Königreich befinden, verlieren den Status von Unionsware. Sie sind somit Nichtunionswaren und unterliegen den zollrechtlichen Bestimmungen beim Handel mit der EU. Ab sofort muss dies beim Abwickeln von Geschäften mit dem Vereinigten Königreich beachtet werden.
Viele Unternehmer warten darauf, ob es noch zu einem Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich kommt. Unabhängig vom Zustandekommen eines solchen Freihandelsabkommen muss eine Verzollung durchgeführt werden. Ein Freihandelsabkommen hätte lediglich Auswirkungen auf die Höhe des Zolls.
Da der Brexit eine sehr komplexe Angelegenheit mit vielen Auswirkungen für Unternehmen ist, solltest du dich genauestens bei deinem Steuerberater informieren, wenn du davon betroffen bist. Er kann die genaue Tipps geben und dich in schwierigen Fragen perfekt beraten.
Verbot von Einwegplastik
Diese Information ist besonders für die Gastronomie wichtig. Ab 03.07.2021 hat die EU verschiedenste Waren aus Einwegplastik verboten. Dazu zählen unter anderem:
- Besteck
- Teller
- Trinkhalme
- Kaffee-Rührstäbchen
- To-go-Getränkebecher
- Fast-Food-Verpackungen
- Wegwerf-Essenbehälter
- Wattestäbchen
- Luftballonstäbe
- etc.
Somit sind alle Einwegprodukte aus Kunststoff verboten, welche aus fossilen Rohstoffen hergestellt werden. Dazu zählt beispielsweise auch Styropor. Zusätzlich sind auch Wegwerfteller und -becher aus biobasierten Materialien nicht mehr erlaubt.
Erhöhung des Mindestlohns
Weiters kommen auch im Bereich der Bezahlung Änderungen für Unternehmen in 2021 auf uns zu. Die Bundesregierung hat eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Daher muss ab 01.01.2021 der Arbeitgeber mindestens 9,50 € in der Stunde bezahlen. Dieser Mindestlohn gilt in allen Branchen.
Eine weitere Erhöhung ist auch noch in diesem Jahr geplant. Nämlich am 01.07.2021 wird der Mindestlohn erneut angepasst. Dann müssen 9,60 € pro Stunde bezahlt werden. Auch für Januar und Juli 2022 werden weitere Anpassungen des Mindestlohns auf dich als Unternehmer zukommen.
Hältst du dich nicht an den Mindestlohn und vereinbarst mit deinen Arbeitnehmern einen geringeren Lohn, dann wartet eine Strafe von enormer Höhe auf dich. Es droht dann nämlich eine Geldbuße von bis zu 500.000 €.
Es gibt aber natürlich auch Ausnahmen von dieser Regelung. Für beispielsweise Praktikanten während eines Pflichtpraktikums, Minderjährige ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ehrenamtliche Tätigkeit gilt die gesetzliche Lohnuntergrenze nicht.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Alle Registrierkassenbesitzer aufgepasst! Schon lange hat dieses Thema viele Unternehmer begleitet und nun geht es in die finale Phase. Ab 31.03.2021 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein.
Diese Einrichtung soll Manipulationen verhindern. Wie? Es werden alle Kassenvorgänge lückenlos aufgezeichnet. Du brauchst aber keine neue Registrierkasse, sondern bei vielen Herstellern wie auch bei helloCash kann die Registrierkasse um die TSE erweitert werden.
Wie du die TSE in helloCash einrichten kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Zusätzliche Tipps
Wie du siehts, gibt es eine Vielzahl von Änderungen, die vor allem im rechtlichen Bereich auf dich und dein Unternehmen zukommen. Dieser Beitrag kann leider aufgrund der begrenzten Länge nicht die gesamte Komplexität der einzelnen Themen erfassen. Daher empfehlen wir dir auf jeden Fall, dich auch selbst über Änderungen für Unternehmen in 2021 zu informieren. Achte aber darauf, dass du dich bei seriösen Seiten informierst. Wir empfehlen hier die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hast du noch weitere Fragen, die speziell dein Unternehmen betreffen? Dann sprich gleich mit deinem Steuerberater. Er ist der beste Ansprechpartner für Fragen in diesem Bereich und kennt zusätzlich dein Unternehmen sehr gut.
Noch mehr Fakten zum Thema Registrierkasse 2021 findest du in diesem Beitrag. Dort erklären wir dir alles, was für Unternehmen mit Registrierkasse 2021 von Bedeutung ist.
Fazit
Das vergangene Jahr war sehr turbulent und geprägt von Herausforderungen. Wie jedes Jahr stehen Unternehmen auch 2021 wirtschaftliche und vor allem rechtliche Veränderungen bevor. Viele davon sind der aktuellen Lage geschuldet. Mit diesem Artikel „Änderungen für Unternehmen in 2021“ bist du bestens auf die bereits geplanten Änderungen und Neuerungen vorbereitet. Wir raten dir jedoch auf jeden Fall, bei etwaigen Fragen zu diesen neuen Regeln und Gesetzen mit deinem Steuerberater zu sprechen. Dieser kann dir genaue Auskunft über die aktuell geltenden Regelungen geben. Wir hoffen, du kannst trotz den Umständen mit Zuversicht auf dieses neue Jahr blicken und wünschen dir und deinem Unternehmen in diesem Sinne alles Gute und viel Gesundheit für das neue Jahr!
Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.