Der schnelle Digitalisierungsprozess sorgt für neue Anforderungen in der Warenwirtschaft einzelner Unternehmen. Zusätzlich hat die Coronakrise für einen großen wirtschaftlichen Schaden gesorgt, den es nun auszugleichen gilt. Aus diesem Grund bietet der Staat jetzt Förderprogramme an, die für frischen Wind in der Wirtschaft sorgen sollen.
Doch wie genau sehen diese Förderungen und Zuschüsse im Einzelnen aus? Werden neue Kassensysteme ebenfalls bezuschusst? Grundsätzlich geht es bei den Förderprogrammen fundamental um die Förderung von digitalen Technologien und den qualifizierten Umgang der Mitarbeiter. Dazu zählt auch die Anschaffung und die Handhabung von Kassensystemen. Der Fokus liegt dabei auf mittelständischen Unternehmen aus der Gastronomie, dem Einzelhandel, dem Handwerk und freien Berufen. Das größte staatliche Förderprogramm für die Digitalisierung des Mittelstandes ist die sogenannte Digital jetzt Investitionsförderung. Die Inanspruchnahme ist an gewisse Bedingungen geknüpft.
Diese Förderprogramme solltest du kennen
Wir von helloCash steigen direkt ein mit den Förderprogrammen, die du bundesweit in Anspruch nehmen kannst.
Digital Jetzt – BMWi
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert kleine, mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben. Die Grundvoraussetzung ist der Wille, in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu investieren.
Investition in digitale Technologien
Die Digitalisierung bietet neue wirtschaftliche Chancen. Den Unternehmen eröffnen sich dadurch neue Geschäftsmodelle. Ferner gestaltet sich die Kundengewinnung als einfacher und effektiver. Alle Arbeits- und Produktionsprozesse laufen intelligenter ab und die Vernetzung z.B. mit Lieferanten läuft reibungslos.
Diese Punkte zählen mit zum Warenwirtschaftssystem. Eine moderne Kasse bildet ein wichtiges Glied in diesem Bereich. Unter anderem, weil es hierbei schon längst nicht mehr um das reine Kassieren von Geld geht. Vielmehr übernimmt das Kassensystem eine wichtige Rolle in der Gestaltung wirtschaftlicher Prozesse im Unternehmen.
Die Ziele des Programms
Zum besseren Verständnis erklären wir dir hier die Ziele des Förderprogramms:
- Steigerung der Digitalisierungsprozesse bei KMU und im Handwerk
- Zusätzliche Investitionen in digitale Technologien für mittelständische Unternehmen
- Verbesserung der digitalen Geschäftsprozesse im Unternehmen
- Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU soll steigen
- Verbesserte ID Sicherheit
- Gezielte Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen
- Soll die Chancen der Digitalisierung bei Mitarbeitern erkennen lassen
- Anregung, neue Investitionen in die Digitalisierung des Unternehmens zu beginnen
Wie läuft die Förderung ab?
Grundsätzlich besteht das Programm aus zwei Fördermodulen:
Fördermodul 1: Investition in digitale Technologien
In diesem Modul geht es um die Investition in Soft und Hardware. Diese zielt insbesondere auf die interne und externe Vernetzung des Unternehmens ab.
Als Antragsteller musst du die Investitionen konkret benennen. Folgende Aspekte spielen eine Rolle: Künstliche Intelligenz, datengetriebene Geschäftsmodelle, Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D Druck, Datenschutz sowie IT-Sicherheit.
Ein neues, modernes Kassensystem fällt mindestens in einen dieser genannten Bereiche.
Fördermodul 2: Investition in die Qualifizierung der Mitarbeiter
Wie der Name schon impliziert, unterstützt dieses Modul die Mitarbeiter in deinem Unternehmen, den richtigen Umgang mit digitalen Technologien zu erlernen.
Deine Chancen für einen Zuschuss steigen, wenn du eine digitale Strategie auslegen kannst, die auf IT-Sicherheit und Datenschutz abzielt.
Wichtig: Dein Unternehmen kann in beiden Modulen gleichzeitig eine Förderung beantragen.
Notwendige Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen solltest du im Vorfeld erfüllen. Dazu zählt zunächst die Erstellung eines Digitalisierungsplan. Dieser Plan:
- erklärt das gesamte Digitalisierungsvorhaben.
- erläutert die Art und Weise und Anzahl der Maßnahmen für die Qualifizierung.
- beschreibt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen.
- verdeutlicht die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
- muss beispielsweise darstellen, wie die eigene Marktposition gestärkt wird.
Zusätzlich kommen folgende Dinge mit dazu:
- Dein Unternehmen benötigt eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Die Umsetzung muss in der Regel innerhalb eines Jahres erfolgen.
- Du solltest die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
- Erst nach der Förderbewilligung darfst du das Vorhaben umsetzen.
Laufzeit des Förderprogramms
Am 7. September 2022 wurde die Antragstellung freigeschaltet. Du kannst die Förderung bis einschließlich 2023 beantragen. (Stand Dezember 2022).
Bei der aktuellen Nachfrage dauert es in der Regel zwischen sechs bis acht Wochen, bis du den Förderbescheid erhältst. Diese Zeitspanne solltest du bei der Antragstellung unbedingt berücksichtigen.
Corona-Wirtschaftshilfe (Überbrückungshilfe IV)
Die Überbrückungshilfe IV unterstützt dich als Unternehmer, Freiberufler oder Soloselbständigen mit einem Zuschuss, wenn es um digitale Investitionen geht. Die Geldmenge musst du nicht zurückzahlen.
Beispielsweise sind die Lizenzgebühren für helloCash-Abonnements förderfähig. Entscheidend ist hier die zertifizierte Online-TSE.
Die Antragsfrist endete am 15. Juni 2022. Es besteht jedoch eine gewisse Chance, dass die Überbrückungshilfe je nach Lage wieder aufgenommen wird.
Wer hatte Anspruch auf die Förderung?
Grundsätzlich wurden Investitionen in die Digitalisierung gefördert. Hierzu zählen auch die Gebühren für Lizenzen bei IT-Programmen. Genauere Angaben findest du auf der Überbrückungshilfe IV-Seite des Bundes.
Hier kannst du Überbrückungshilfen beantragen:
Die Wirtschaftshilfe kann nur von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwalt oder vereidigten Buchprüfer in deinem Namen beantragt werden.
Daher solltest du dich im Vorfeld mit den genannten Vertretern genau absprechen.
Die Kosten für die Dienstleistung der Antragsteller ist teilweise erstattungsfähig.
Voraussetzungen
Das Vorhaben ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % in jedem Monat (Corona-bedingt).
- Maximaler Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2022.
- Bei einer Gründung zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020.
- Betriebssitz und Meldung müssen beim Finanzamt in Deutschland vorliegen.
Schlussabrechnung
Die entsprechende Schlussabrechnung kann seit dem November 2022 eingereicht werden. Das geschieht, wie bei der Antragstellung auch, über den prüfenden Dritten. Hierzu wird ausschließlich in digitaler Form das Internetportal des Bundes genutzt. Für diesen Zweck erfährt das Portal eine Verlängerung bis spätestens 30. Juni 2023.
Kommt es zu Schwierigkeiten, kannst du eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023 beantragen.
Wichtig: Kümmerst du dich nicht um die Schlussabrechnung, zahlst du die Überbrückungshilfe IV in gesamter Höhe zurück.
Kredite für eine verbesserte Digitalisierung
Neben den Zuschüssen des Bundes kannst du auch Kredite für eine Digitalisierung beantragen.
Unternehmerkredit der KfW
Da wäre zunächst der Unternehmerkredit der KfW.
Voraussetzungen
Hierfür gelten folgende Bedingungen:
- Keine finanziellen Schwierigkeiten vor dem 31.12. 2019.
- Das Unternehmen besteht seit mindestens fünf Jahren.
- Der Firmensitz ist in Deutschland.
Mögliche Investitionen
Hier einige Investitionen, die denkbar sind:
- Anschaffung von Maschinen und Anlagen (zum Beispiel ein neues Kassensystem)
- Moderne Marketingmaßnahmen
- Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der Kreditbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019.
Für die Berechnung kann auch das Doppelte der Lohnkosten aus 2019 oder der aktuelle Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen herangezogen werden.
Laufzeit und Zinsbindung schwanken je nach Betriebsmittel und Investition. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Investition bei einem Finanzierungspartner deiner Wahl.
Es gelten folgende Vorteile:
- Gilt für Investitionsgüter und laufende Kosten.
- Ganze 10 Jahre für die Rückzahlung und 2 tilgungsfreie Jahre.
- 90 % des Bankenrisikos werden von der KfW übernommen.
Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW
Bei mittelständischen und jungen Unternehmen in der Gründungsphase gewährt die KfW einen Betrag zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro, solange Investitionen in Betriebsmittel für die Digitalisierung oder eine Innovation getätigt wird.
Die Mindestlaufzeit und die Zinsbindung hängen dabei von dem Volumen und der Inanspruchnahme des Förderzuschusses ab.
Darüber hinaus bietet die KfW einen Förderzuschuss von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags. Das gilt seit dem 03.02.2020. Nach der Vollauszahlung von der KfW wird dieser einmalig an dich vergeben.
Weitere wichtige Informationen stehen auf dem Merkblatt von der KfW.
Digital-Förderprogramme einzelner Bundesländer
Je nachdem, aus welchem Bundesland du kommst, gehen wir hier nun näher auf die einzelnen Förderprogramme der Bundesländer ein. So weißt du im Anschluss, welche Fördergelder für dich infrage kommen.
Thüringen: Digitalbonus
Der Digitalbonus in Thüringen unterstützt Digitalisierungsvorhaben in der Region. Gefördert wird unter anderem die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie die Verbesserung von Informations- und Datensicherungslösungen.
Berechtigt sind KMU des Baugewerbes, aus dem Handwerk und Handel.
Das Unternehmen muss eine gewisse finanzielle Stabilität aufweisen. Hinzu kommen Investitionsvorhaben von mindestens 5.000 €.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 50 % der Kosten einer Gesamtinvestition zwischen 5.000 und 150.000 €. Dabei sind die Beträge auf maximal 15.000 € gedeckelt.
Sachsen und Sachsen-Anhalt
Bisher liegen keine Informationen für Anträge in Sachsen-Anhalt oder Sachsen vor.
Saarland: Digital Starter
Das Projekt digital Starter aus Saarland unterstützt KMU bei der Einführung digitaler Systeme. Die IT-Sicherheit im Allgemeinen soll ebenfalls verbessert werden.
- Gefördert werden Investitionen, die der Digitalisierung von Prozessen, Produkten, Systemen und der IT-Sicherheit dienen. Hierzu zählen auch Beratungsleistungen sowie Soft- und Hardware.
- Antragstellung läuft folgendermaßen ab: downloade den digital Starter Förderantrag. Anschließend reichst du diesen per E-Mail und Post zur Antragsprüfung ein.
- Deine Ausgaben sollten eine Höhe von mindestens 5000 € betragen. Die Höhe der Förderung liegt bei 20 bis 35 % der Gesamtinvestitionen zwischen 5.000 bis 10.000 €. Der Betrag hängt hierbei von der Größe deines Unternehmens ab.
Rheinland-Pfalz: DigiBoost
Diese Förderung fördert Hardware, Software, IT-Sicherheit, Gesellschaftsmodellinnovationen und die Produktion.
Voraussetzungen
- Teilnahme an einem IHK-Info-Webinar.
- Es muss sich um ein KMU oder Freiberufler mit bis zu 100 Mitarbeitern handeln.
- Antragstellung muss über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erfolgen.
Das sind die Fördermöglichkeiten:
- Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen
- Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen
- Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungskredit- und Gutschein
Das Programm der NRW-Bank beinhaltet Bürgschaften, Darlehen und Garantien.
Berechtigt sind:
- Gründer
- Freiberufler
- KMU und Großunternehmen
Die Antragstellung für das Darlehen kannst du bei einem beliebigen Kreditinstitut vornehmen.
Als Voraussetzung gilt, dass zukünftige Projekte vorliegen, die einen nachhaltigen und wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Die Gesamtfinanzierung sollte gesichert sein.
Ist das der Fall, werden verzinste Darlehen von mindestens 25.000 € vergeben.
Mögliche Investitionen sind: innovative Lösungen, Betriebsmittel sowie die Markteinführung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Digitalisierungsgutschein
Zusätzlich gibt es in Nordrhein-Westfalen auch einen Digitalisierungsgutschein. Dieser umfasst verschiedene Maßnahmen, die Hand in Hand mit der Initiative Mittelstand Innovativ & Digital einhergehen (MID).
Die Fördermöglichkeiten belaufen sich auf Investitionen in neue Soft und Hardware sowie Dienstleistungen.
Anspruch haben KMU mit bis zu 249 Beschäftigten.
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 5.000 und 10.000 € und schwankt zwischen 30 und 80 % der Gesamtinvestition.
Niedersachsen: Digitalbonus
Bei dem Digitalbonus. Niedersachsen geht es zentral um digitale Investitionen.
Leider ist keine Antragstellung mehr möglich. Nähere Informationen findest du auf der Website der NBank.
Hessen: Diggi-Zuschuss
Das Land Hessen fördert Unternehmen, die willentlich ihre Produktions- und Arbeitsprozesse digitalisieren wollen. Dazu zählt auch die Verbesserung der IT-Sicherheit.
Mittlerweile hat es 4 Förderaufrufe gegeben. Für 2022 ist das Programm allerdings bereits beendet. Jedoch besteht eine gewisse Chance, dass im Jahr 2023 weitere Förderungen stattfinden.
Mecklenburg-Vorpommern: DigiTrans
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die digitale Transformation für neue Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung auf digitale Prozesse. Dementsprechend liegen die Fördermöglichkeiten bei Investition im digitalen Bereich.
Berechtigt sind alle regionale KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 8.000 bis 20.000 € bei maximal 50 % der Gesamtinvestition.
Du solltest bei der Antragstellung besonders auf die Vergabevorschriften des Landesförderinstituts achten.
Hamburg: Kredit Innovation
Die IFB Hamburg bietet zinsverbilligte Darlehen für Investitionen, Betriebsmittel und Digitalisierungsvorhaben an.
Als Fördermöglichkeiten kommen Investitionen wie die Anschaffung von Betriebsmitteln wie Hard- und Software infrage.
Eine Berechtigung haben alle nicht börsennotierten KMU mit einer Mitarbeiteranzahl von bis zu 249 Personen. Start-ups mit einem vollständigen Jahresabschluss können ebenfalls diese Förderung beantragen.
Nach einer Beratung bei der IFB Hamburg kannst du die Beantragung bei deiner Hausbank anstoßen.
Höhe der Förderung:
Darlehen auf bis zu 100 % der förderfähigen Kosten sind möglich. Die Beträge liegen zwischen 25.000 und 1,5 Millionen Euro, mit einer inkludierten einjährigen Tilgungsfreiheit.
Die Haftungsfreistellung für die Hausbank kann 70 % betragen.
Brandenburg: Innovationsgutschein (BIG)
Unternehmen können von dem Brandenburger Innovationsgutschein der ILB unterstützt werden. Hauptsächlich geht es hierbei um Maßnahmen des Wissens und Technologietransfers (MWAE), die Durchführung von Innovationsprojekten sowie um weitere Digitalisierungsmaßnahmen.
Beispielhafte Fördermöglichkeiten im MWAE-Programm wären:
Kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung in Verbindung mit EU Fördermaßnahmen.
Eine Berechtigung haben alle Handwerksbetriebe und KMU.
Erst nach dem Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH kannst du den Antrag bei der ILB einreichen.
Voraussetzung:
Du darfst die Maßnahmen vor der Antragstellung nicht einleiten.
Die Höhe der Förderung ist ganz vom Förderprojekt abhängig.
Bremen: Beratungsförderungsprogramm
Das Bundesland Bremen bietet ein spezielles Beratungsförderungsprogramm zur Digitalisierung und Arbeit 4.0. Dabei handelt es sich um eine Beratung durch Digitalisierungsexperten von verschiedenen Anbietern.
Berlin: Digital Prämie Berlin
Die Digital Prämie Berlin liefert finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf digitale Systeme, die Verbesserung der IT-Sicherheit und digitaler Beratung, sowie die Fortbildung der Mitarbeiter.
Berechtigt sind Freiberufler und KMU, die bis zu 249 Mitarbeiter beschäftigen. Die Antragstellung geschieht online auf der zugehörigen Webseite der Digitalprämie Berlin.
Die Höhe der Förderung liegt bei Freiberuflern und KMU, die bis zu 10 Mitarbeiter beschäftigen, bei höchstens 7.000 €. Für 249 Mitarbeiter liegt die Obergrenze bei 17.000 €.
Bayern: Digitalbonus
Mit dem Digitalbonus Bayern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erhalten bleiben und Wachstumspotenziale genutzt werden.
Fördermöglichkeiten gibt es bei der Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Ein Unternehmen gilt in diesem Fall als förderfähig, wenn erstmals digitale Systeme zum Einsatz kommen oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand angepasst wird.
Eine Berechtigung haben Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern.
Du erhältst als Unternehmer die Förderung nur, wenn du planst Maßnahmen umzusetzen, zu denen du nicht verpflichtet bist. Unternehmen, die aktuell in einem Insolvenzverfahren stecken, werden von dieser Förderung ausgeschlossen.
Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus
Bei der Digitalisierungsprämie Plus aus Baden-Württemberg geht es um direkte Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Fördermöglichkeiten bestehen in der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Zugehörige Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung in der IKT-Sicherheit sowie Anwendungen auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz runden das Ganze ab.
Achte bei einer Antragstellung darauf, die Dokumente schriftlich bei der L-Bank in dem Bereich der Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, einzureichen.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Ausgaben von mindestens 10.000 € vorliegen.
Alle Unternehmen sämtlicher Branchen erhalten eine Berechtigung, solange diese maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen. Das Gleiche gilt für freiberuflich aktive Personen.
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf rund 6.000 bis 12.000 € und gegebenenfalls zuzüglichen Tilgungszuschuss.
Schleswig-Holstein: Digibonus II
Der DigiBonus II unterstützt Unternehmen in Schleswig-Holstein, die niedrigschwellige Investition im Bereich der Digitalisierung planen. Zentral soll hier die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.
Du hältst die Förderung für Investition in Soft- und Hardware sowie in begleitenden Dienstleistungen und Schulungen, die zu folgenden Bereichen gehören:
- Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Verfahren und Verkauf
- Verbesserung der IT-Sicherheit und der digitalen Barrierefreiheit
- Aufarbeitung digitaler Geschäftsmodelle
Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zeitgleich besteht ein Maximalwert von 17.000 € pro Vorhaben.
Den Antrag sendest du vor dem Beginn der Maßnahmen an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH).
Fazit: Nutze die Förderprogramme des Staates für frischen Wind in deinem Unternehmen
Jetzt kennst du die einzelnen Förderprojekte der Länder. Es gibt also viele Möglichkeiten, wie dein neues Kassensystem gefördert werden kann. Unter anderem, weil das Projekt “neues modernes Kassensystem” immer als Digitalisierungsmaßnahme gilt und häufig neue Maßstäbe im Bereich Datenschutz setzt – siehe TSE.
Wenn du mehr zu den einzelnen Förderprojekten erfahren willst, wende dich direkt an den Kreditgeber.
Nutze zunächst einen Zuschuss für dein Kassensystem, den du nicht zurückzahlen musst. Dadurch rentiert sich die Förderung in deinem Unternehmen deutlich schneller.
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