Die Haare stets gepflegt – aber wie sieht’s mit deinen Rechnungen aus? Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland zur Pflicht. Aber was ist mit der E-Rechnung im Friseur Salon?

Fest steht: Auch wenn du als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuer ausweist oder überwiegend Privatkund:innen bedienst – die neue Regelung gilt für alle Unternehmer:innen mit Sitz in Deutschland.

Für klassische Privatkunden (B2C) oder Rechnungen unter 250 Euro brutto (z. B. Haarschnitte, Färben etc.) darfst du aber weiterhin wie gewohnt mit Papierbons oder PDF-Rechnungen arbeiten (§ 33 UStDV).

Okay, was genau ist eigentlich eine E-Rechnung? Kurz gesagt: 

Eine elektronische Rechnung im strukturierten Format, die maschinell lesbar ist und sich direkt in Buchhaltungssysteme oder Steuerprogramme einspielen lässt. PDFs oder Papierrechnungen gelten künftig nicht mehr als gültige E-Rechnungen – zumindest nicht im geschäftlichen Bereich.

Aber keine Panik: Nicht jede Rechnung muss ab sofort digitalisiert werden. Für Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto bleibt weiterhin alles wie gehabt – eine Rechnung per PDF oder auf Papier ist völlig ausreichend.

Und trotzdem solltest du dir 5 Minuten Zeit fürs Thema E-Rechnung im Friseur Salon nehmen. Denn du kannst dir enorm viel Zeit und Geld sparen, wenn du mit einer smarten Kassensoftware arbeitest

Also?

In diesem Artikel erfährst du unter anderem,

  • was die neue Pflicht für dich genau bedeutet,
  • welche Ausnahmen für Friseursalons gelten,
  • und wie du dich mit einfachen Mitteln vorbereitest, um ab 2025 entspannt weiterzuarbeiten – ohne Papierchaos oder Formfehler.

Klingt gut? Dann lass uns loslegen.

„Bin ich als Friseur:in von der E-Rechnung betroffen?“ – Ja, aber gestaffelt

Du führst einen Friseursalon, stellst Rechnungen unter 250 Euro aus und arbeitest fast ausschließlich mit Privatkund:innen? Dann trifft dich die neue Pflicht zur E-Rechnung nicht sofort – aber sie kommt.

Laut dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 gilt:

  • Ab dem 1. Januar 2025 musst du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu speichern – auch als Kleinbetrieb ohne Umsatzsteuerpflicht.
  • E-Rechnungen ausstellen musst du als Kleinunternehmer:in noch nicht – solange du keine Umsatzsteuer ausweist und mit Privatkund:innen arbeitest.
  • Ab 2028 ist Schluss mit der Ausnahme: Dann gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer:innen, sofern du B2B abrechnest (Business-to-business) – also z. B. bei Kooperationen mit Unternehmen, Großkunden oder Partnern.

Und was ist mit kleinen Rechnungen?

Rechnungen unter 250 Euro brutto (Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV) dürfen dauerhaft weiterhin als PDF oder Papierbeleg verarbeitet werden – auch ab 2028.

Für klassische Salonumsätze bleibt hier also alles beim Alten.

Warum du trotzdem ein modernes Kassensystem für deinen Salon brauchst?

Lies auf jeden Fall weiter.

Was ist eine E-Rechnung für den Friseursalon?

Wenn in deinem Salon eine Rechnung per Mail verschickt wird – zum Beispiel als PDF – denkst du vielleicht: „Das ist doch schon digital.“ 

Naja, das stimmt so nicht ganz. Denn seit 2025 unterscheidet das Finanzamt ganz genau zwischen digital übermittelter Rechnung (z. B. PDF) und elektronischer Rechnung im Sinne des Gesetzes – der sogenannten E-Rechnung.

Die offizielle Definition (BMF-Schreiben, Abschnitt I.2):

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die:

  • in einem strukturierten elektronischen Format erstellt wird,
  • elektronisch übermittelt und empfangen wird,
  • und automatisch maschinell verarbeitet werden kann.

Ziel ist es, Rechnungsdaten direkt in Buchhaltungssysteme oder Steuerprogramme einzulesen, ohne sie manuell zu tippen oder zu scannen. Das spart Zeit, reduziert Fehler – und erleichtert die Kontrolle durch das Finanzamt.

E-Rechnung im Friseursalon: Welche Formate gelten?

Das BMF erkennt aktuell zwei Formate als gesetzeskonform an (Abschnitt I.4):

  • XRechnung: ein reines XML-Datenformat, ausschließlich maschinenlesbar
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1: ein sogenanntes Hybrid-Format: PDF + strukturierte XML-Daten im Hintergrund

helloCash unterstützt ab 2025 ZUGFeRD-konforme E-Rechnungen – so bleibst du auf der sicheren Seite.

Für deinen Friseursalon bedeutet das:

Solange du Rechnungen an andere Unternehmen stellst (B2B), reicht ein einfaches PDF künftig nicht mehr. Für klassische Privatkunden (B2C) oder Rechnungen unter 250 Euro brutto sind Papierbons oder PDF-Rechnungen weiterhin okay.

Und trotzdem lohnt sich ein digitales Kassensystem für deinen Friseursalon.

E-Rechnung Friseur

Gesetzliche Anforderungen für Friseursalons ab 2025

Die E-Rechnungspflicht gilt ab dem 01.01.2025 für alle Unternehmer:innen mit Sitz in Deutschland – das betrifft auch Friseur:innen, Kosmetiker:innen, Barber Shops und andere Dienstleister:innen im Beauty-Bereich. 

Doch was genau heißt das für dich?

Empfangspflicht gilt für alle – ohne Ausnahme

Laut BMF-Schreiben musst du ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen und zu speichern – auch als Kleinunternehmer:in. Das bedeutet:

Wenn dir z. B. ein Lieferant, Großhändler oder Geschäftskunde eine Rechnung im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format schickt, musst du diese annehmen, korrekt archivieren und ggf. an deine Buchhaltung weitergeben.

Ob du selbst zur Umsatzsteuerpflicht gehörst oder nicht, spielt bei der Empfangspflicht keine Rolle.

Ausstellungspflicht kommt gestaffelt – mit Ausnahme für Kleinunternehmer:innen

Die gute Nachricht: Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällst, musst du vorerst keine E-Rechnungen ausstellen (laut BMF-Schreiben, Abschnitt II.3).

Du darfst deine Rechnungen weiterhin als PDF, Word oder Papier erstellen – so lange du keine Umsatzsteuer ausweist.

Sonderregelung: Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto

Wenn du eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag von maximal 250 Euro brutto ausstellst – etwa für einen klassischen Haarschnitt, eine Rasur oder eine Kinderfrisur – darfst du diese weiterhin in PDF-Form oder auf Papier ausgeben.

Was heißt das jetzt für dich und deinen Friseursalon?

Praktische Umsetzung im Friseursalon – Technik, Tools & Alltagstauglichkeit

Wenn du vor allem Privatkunden bedienst, deine Rechnungen selten über 250 Euro liegen und du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann betrifft dich die E-Rechnung vorerst nur am Rande.

Trotzdem lohnt sich ein kurzer Blick darauf, wie du deinen Salon fit für die Zukunft machen kannst – denn eine moderne Kassensoftware bietet dir schon heute große Vorteile, selbst wenn du (noch) keine E-Rechnung ausstellen musst.

E-Rechnung Friseur

Ob smarter Online-Terminkalender, Kund:innenverwaltung, mobiles System oder konforme Rechnungserstellung – digitale Prozesse sparen Zeit, schaffen Ordnung und reduzieren Fehler. 

Und wenn sich irgendwann gesetzliche Änderungen anbahnen, bist du mit dem richtigen System direkt bereit – ohne mühsame Umstellung.

Was du jetzt brauchst – auch ohne E-Rechnung im Friseursalon

  • Eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang: Ab 2025 bist du verpflichtet, strukturierte Rechnungen empfangen zu können. Ein separates E-Mail-Postfach für Geschäftskorrespondenz ist dafür völlig ausreichend.
  • Möglichkeit zur revisionssicheren Archivierung
    Eingehende Rechnungen – egal ob klassisch oder digital – müssen archiviert werden. Eine Kassensoftware wie helloCash unterstützt dich dabei automatisch, sodass du keine Papierordner mehr brauchst. In diesem Blog Beitrag verraten wir dir, wie du mit helloCash E-Rechnungen erfassen kannst.
  • Übersicht über alle Einnahmen & Belege: Digitale Tools helfen dir, auch kleinere Beträge übersichtlich zu dokumentieren, Rabatte oder Dienstleistungen korrekt aufzuführen und deine Zahlen jederzeit im Blick zu behalten.
  • Zukunftsfähigkeit: Auch wenn du aktuell noch mit Papier arbeitest: Die Anforderungen steigen. Wer sich jetzt auf ein System verlässt, das mitwächst – z. B. mit E-Rechnungsfunktion, GoBD-konformer Ablage und intuitiver Bedienung – spart sich später jede Menge Aufwand.

helloCash ist nicht nur Preis-Leistungs-Sieger mit 93 % Kundenzufriedenheit, sondern unterstützt bereits zahlreiche Friseursalons beim Umsatzwachstum. 

Klingt gut? Dann klick hier und teste unsere Kassensoftware jetzt kostenlos.

Vorteile der E-Rechnung für Friseurbetriebe

Auch wenn viele Friseur:innen nicht direkt zur E-Rechnungs-Ausstellung verpflichtet sind, lohnt sich der Umstieg auf eine digitale Lösung trotzdem. 

Denn in der Praxis zeigt sich: Wer frühzeitig auf einfache, rechtssichere Prozesse setzt, spart nicht nur Zeit – sondern auch Nerven.

1. Schluss mit Zettelwirtschaft

Nie wieder verlorene Quittungen oder unsortierte Ablage: Mit einem digitalen Kassensystem für Friseure wird jede Rechnung direkt gespeichert – strukturiert, auffindbar und vorbereitet für die Buchhaltung. Das Ergebnis? Mehr Zeit für deine Kund:innen und weniger Stress mit Bürokratie.

2. Professioneller Auftritt gegenüber Geschäftskund:innen

Ob Großhändler oder Kooperationspartner: Immer mehr Geschäftskund:innen versenden und verlangen strukturierte Rechnungen. Wenn du E-Rechnungen liefern und empfangen kannst, wirkst du professionell – und hebst dich von der Konkurrenz ab.

3. Automatisierte Prozesse für mehr Effizienz

Digitale Rechnungserstellung, automatische Archivierung, Export für die Steuerberatung: Das spart dir viele Stunden pro Monat. helloCash übernimmt diese Aufgaben im Hintergrund – du musst dich um nichts kümmern.

4. Vorbereitung auf künftige Pflichten (z. B. E-Rechnung für Friseure)

Auch wenn du aktuell noch nicht unter die Regelung fallen solltest: Vielleicht wächst dein Geschäft. Vielleicht stellst du Mitarbeiter:innen ein oder nimmst größere Aufträge an. Mit einer Software, die E-Rechnungen bereits integriert hat, bist du vorbereitet, wenn es soweit ist. Kostengünstig und mit individuellem Support.

5. Nachhaltigkeit & Kostenersparnis

Weniger Papier, weniger Ausdrucke, weniger Lagerfläche: Ein digital geführter Salon spart Ressourcen – und zeigt auch gegenüber Kund:innen, dass du zukunftsorientiert arbeitest. Ob Apple Pay, Google Pay oder Kartenzahlung: Du bietest deinen Kund:innen schnell und einfach die besten Optionen fürs beste Erlebnis.

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E-Rechnung Friseur

E-Rechnung für Friseure: Besser vorbereitet – auch ohne Pflicht

Die meisten Friseursalons müssen ab 2025 noch keine E-Rechnungen ausstellen – das betrifft vor allem Kleinunternehmer:innen und klassische B2C-Geschäfte mit niedrigem Rechnungsbetrag. 

Aber empfangen musst du sie – ohne Ausnahme. Und genau hier trennt sich die Zettelwirtschaft von den zukunftsorientierten Betrieben.

Mit einem kostengünstigen Kassensystem wie helloCash bist du nicht nur technisch auf der sicheren Seite, sondern auch organisatorisch perfekt aufgestellt:

  • Rechnungen finanzamtkonform erstellen und archivieren
  • Belege übersichtlich speichern und an den Steuerberater weiterleiten
  • Kundenverwaltung und Finanzen in einem System immer im Blick

Und wenn du in Zukunft doch mal E-Rechnungen verschicken willst? Dann ist das System schon bereit. Also?

helloCash kümmert sich um die Technik – du um deine Kund:innen. Weil Digitalisierung im Friseursalon einfach sein darf.

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Hinweis:

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deiner konkreten steuerlichen Situation wende dich bitte an eine:n Steuerberater:in oder das zuständige Finanzamt.

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