Seit 01. Januar 2020 gilt neben anderen behördlichen Auflagen die Kassensicherungsverordnung auch in der Gastronomie. Wir erklären dir die Verordnung ganz einfach und verständlich.

Weshalb gibt es die Kassensicherungsverordnung für die Gastronomie?

Um zu verstehen, warum die Kassensicherungsverordnung für die Gastronomie und auch für alle anderen Branche eine Rolle spielt, muss man den geschichtlichen Hintergrund dazu verstehen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts änderte sich die Art der Buchführung bei den meisten Unternehmen. Es wurden vermehrt elektronische Systeme anstatt Stift und Papier eingesetzt. Dies führte jedoch unweigerlich zu dem Problem, dass Manipulationen und Steuerhinterziehungen zunahmen.

Seitdem werden von den verschiedensten europäischen Ländern Anstrengungen unternommen, elektronische Aufzeichnungssysteme, zu welchen auch Kassensysteme zählen, manipulationssicher zu machen. Dies wird unter dem Begriff Fiskalisierung zusammengefasst. Auch Deutschland unternimmt seit 2002 die ersten Anstrengungen und hat in diesem Jahr die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“, kurz GDPdU, erlassen.

Die GDPdU wurde am 01. Januar 2015 von den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) abgelöst. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erweitert die GoBD und trat am 01. Januar 2020 in Kraft.

Betrifft die Kassensicherungsverordnung auch die Gastronomie?

Ja, auch die Gastronomie muss sich an die Kassensicherungsverordnung halten. Generell müssen alle Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche die KassenSichV einhalten, sofern eine elektronische Registrierkasse verwendet wird. Vor allem auch in der Gastronomie werden elektronische Aufzeichnungssysteme und insbesondere elektronische Kassensysteme eingesetzt, weshalb auch hier die Kassensicherungsverordnung eine große Rolle spielt.

Was besagt die Kassensicherungsverordnung für die Gastronomie?

Dieser Verordnung liegt das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zugrunde, welches auch umgangssprachlich als Kassengesetz bezeichnet wird. Die Kassensicherungsverordnung bezieht sich auch in der Gastronomie auf elektronische Kassensysteme und Registrierkassen. Verwendest du eine offene Ladenkasse musst du die KassenSichV für dein Restaurant nicht beachten.

Die Kassensicherungsverordnung enthält folgende wichtige Kerninhalte:

  • Belegausgabepflicht
  • Pflicht zur Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung
  • Kassenmeldepflicht
  • Pflicht zur Datenüberlassung (DSFinV-K)

Belegausgabepflicht Gastronomie – was du beachten musst

Gerade in der Gastronomie spielte das Thema Bonieren in den vergangenen Jahren eher eine untergeordnete Rolle. Normalerweise notierte der Kellner die Beträge der konsumierten Speisen und Getränke auf einem Zettel und zählte diese zusammen. Der Kunde bezahlte direkt beim Kellner, ohne einen tatsächlich ausgedruckten Kassenbon zu erhalten. Das änderte sich mit der Einführung der Kassensicherungsverordnung vollkommen und das Bonieren in der Gastronomie nimmt stark an Bedeutung zu.

Denn die KassenSichV schreibt gesetzlich eine Belegausgabepflicht vor. Das bedeutet, dass verpflichtend ein Beleg in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt werden muss. Die Belegausgabe Gastronomie bedeutet also, dass dem Kunden beim Bezahlen in der Gaststätte ein Kassenbon vorgelegt werden muss. Der Kunde muss den Beleg aber nicht mitnehmen.

Die Belegausgabepflicht in der Gastronomie bedeutet leider demnach noch mehr Fußwege für die Servicekräfte als zuvor. Beim Thema Bonieren hat somit die Funktion des Funkbonierens an Bedeutung gewonnen. Funkbonieren bedeutet, dass der Beleg drahtlos an den Bondrucker gesendet wird. Trägt der Kellner zusätzlich auch noch einen mobilen Bondrucker bei sich, kann der Kassiervorgang inklusive Belegausgabepflicht direkt beim Kunden rechtlich konform abgeschlossen werden.

Bitte beachte beim Kassenbon auch, dass es für die Rechnung im Restaurant oder in der Gastronomie Pflichtangaben gibt, welche erfüllt werden müssen. Hier findest du eine Auflistung dieser Pflichtangaben:

  • Name und Anschrift des Gastrobetriebes
  • Steuernummer des Gastrobetriebs (falls der Rechnungsbetrag höher als 250 € ist)
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • genaue Angaben zur Art und Menge der konsumierten Speisen und Getränke
  • Nettoentgelt
  • Mehrwertsteuersatz in Prozent und in Euro
  • Name und Adresse des Rechnungsempfängers bei Beträgen über 250 €

Beachte, dass der Brutto-Gesamtbetrag nicht ausgewiesen sein muss. Jedoch ist dieser sicherlich hilfreich für deine Kunden und auch dein Personal. Deshalb sollte auch dieser ausgewiesen werden.

Pflicht zur Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung in der Gastronomie

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist das Kernstück der KassenSichV. Mit dieser Einrichtung werden alle Transaktionen elektronisch signiert. Damit sind nachträgliche Änderungen der Kassendaten, welche nicht nachvollzogen werden können, nicht möglich.

Hier kannst du mehr darüber erfahren, wie du die TSE in deinem helloCash Gastro-Kassensystem einbinden kannst.

Gastro Kassenmeldepflicht

Die Kassenmeldepflicht ist ein weiterer Bestandteil der Kassensicherungsverordnung. Verwendest du in der Gastronomie ein Kassensystem musst du dieses beim zuständigen Finanzamt melden. Derzeit ist die Infrastruktur seitens des Bundes noch nicht gegeben, weshalb die Meldung noch nicht verpflichtend ist. Sobald die Infrastruktur vorhanden ist, musst du innerhalb eines Monats nach der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme deine Gastronomie Registrierkasse beim Finanzamt melden.

Pflicht zur Datenüberlassung (DSFinV-K)

Die Einhaltung der Kassensicherungsverordnung wird von Kontrolleuren im Zuge der Kassennachschau geprüft. Du als Gastronom stehst dabei in der Pflicht, die Kassendaten in einem vorgeschriebenen Datenstandard zur Verfügung zu stellen. Die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) sorgt dafür, dass die Daten elektronischer Kassensysteme eine identische Struktur bei der Erfassung und dem Export der Daten nutzen. Somit kann die Prüfsoftware des Finanzamts (auch IDEA genannt), die benötigten Daten zur Prüfung heranziehen.

Ist eine Kasse in der Gastronomie Pflicht?

In Deutschland muss eine Kasse in der Gastronomie geführt werden. Es besteht jedoch nicht die Pflicht, ein elektronisches Kassensystem zu verwenden. Du kannst genauso eine offene Ladenkasse führen.

Welches Kassensystem soll für die Gastronomie verwendet werden?

Aufgrund der vielen Vorteile verwenden die meisten Gastronomen lieber ein elektronisches Kassensystem anstatt einer offenen Ladenkasse. Ein elektronisches Kassensystem, wie helloCash, macht die Arbeit im Gastronomiebetrieb schneller und effizienter. Die Fußwege werden durch innovative Funktionen, wie Funkbonieren, verkürzt. Dadurch hat der Kunde viel mehr Zeit, sich auf die eigentlichen Service Tätigkeiten zu konzentrieren.

Kassensicherungsverordnung Gastronomie Kellner

Hier findest du die Vorteile bzw. Funktionen des helloCash Gastro-Modells im Überblick:

  • Tischübersicht
  • individueller Bestellablauf
  • Rechnungen teilen
  • Kassenbuch
  • Gutscheinverwaltung
  • Sammeldruck von Rechnungen
  • Warenwirtschaft & Inventur
  • Mitarbeiter-Berechtigungssystem
  • Newsletter
  • etc.

Du kannst die Vorteile von dem helloCash Gastro-Modell ganz einfach testen. Registriere dich jetzt kostenlos und probiere alle Funktionen aus.

Was kostet eine Kasse für die Gastronomie?

Von den Vorteilen der helloCash Kasse kannst du bereits ab 14,90 € / Monat profitieren (Änderungen vorbehalten). Bitte informier dich immer auf unserer Preis-Seite über den aktuellen Preis unseres Gastronomie Kassensystems.

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient lediglich als Übersicht über die Kassensicherungsverordnung in der Gastronomie. Wir sind jedoch keine Rechtsexperten, weswegen die Haftung für die gemachten Angaben ausgeschlossen wird. Bitte besprich rechtliche Fragen immer mit deinem Steuerberater oder Anwalt!

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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+49 322 13 321 658

info@hellocash.de