Die TSE Pflicht ist in aller Munde. Doch was ist eigentlich die TSE Pflicht? Was musst du dabei beachten? Wer ist davon betroffen? Was musst du tun, um keine Strafen zu riskieren? Erfahre diese und noch viele weitere Informationen in unserem Blogpost.

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist zurzeit ein sehr wichtiges und präsentes Thema im Rahmen der Fiskalisierung bei allen Registrierkassen-Besitzer. Deshalb haben wir hier für dich alle wichtigen Informationen gesammelt, die du zu diesem Thema wissen musst. Folgende Fragen beantworten wir hier: 

  • Woher kommt die TSE Pflicht? 
  • Was heißt Technische Sicherheitseinrichtung bzw. TSE? 
  • Ab wann besteht die TSE Pflicht? 
  • Was ist mit Cloud-Kassensystemen? Ist hier auch eine TSE verpflichtend? 
  • Was muss ich als helloCash Kunde jetzt tun? 
  • Ist eine TSE nur bei elektronische Kassen oder auch bei anderen Geräten verpflichtend? 
  • Welche Daten werden von der TSE aufgezeichnet? 
  • Wo kann ich mehr zur Kassensicherungsverordnung erfahren? 

Woher kommt die TSE Pflicht?

Die Pflicht zur Einrichtung einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme oder auch elektronische Aufzeichnungssysteme genannt, beruht insbesondere auf der neuen Kassensicherungsverordnung (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO -Abgabenordnung i.V.m. § 1 ff. KassenSichV).

Die ab 01.01.2020 gültige Verordnung enthält neue Anforderungen an Kassensysteme, um die Manipulation von digitalen Aufzeichnungen zu verhindern. Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE). 

Was heißt Technische Sicherheitseinrichtung bzw. TSE?

Die Technische Sicherheitseinrichtung stellt sicher, dass Manipulationen an der Kasse nicht mehr möglich sind. Sämtliche Transaktionen werden aufgezeichnet und das, im Unterschied zu beispielsweise Österreich, bereits mit Beginn der Transaktion.

Die TSE besteht dabei aus 3 Bestandteilen:

  • Sicherheitsmodul: Dieses dient zur Sicherstellung, dass sämtliche Eingaben korrekt protokolliert werden und nicht mehr nachträglich verändert werden können.
  • Speichermedium: Sämtliche Einzelaufzeichnungen werden hier im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist auf einem Speichermedium gespeichert.
  • Einheitliche digitale Schnittstelle: Diese gewährleistet die Übertragung der Daten an das Finanzamt.

Für die Zertifizierung von TSE-Lösungen ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich. Hat ein Hersteller eine TSE entwickelt, stellt er einen Antrag beim BSI. Die Evaluierung der TSE-Lösung dauert 6 bis 9 Monate. Der Stand der Zertifizierungen kann auf der Website des BSI eingesehen werden. 

Ab wann besteht die TSE Pflicht?

Die TSE Pflicht bei Kassensystemen, wurde durch die am 01.01.2020 in Kraft tretende Kassensicherungsverordnung gültig. Die Frist, wo alle Kassensysteme tatsächlich über eine TSE verfügen müssen, wurde zunächst auf den 30.09.2020 verschoben. 

Da es jedoch auch in der Zwischenzeit Probleme mit der Zertifizierung der Anbieter gab, haben einige Bundesländer die Frist auf 31.03.2021 verschoben. In manchen Bundesländern musste eine TSE Vorbestellung zwingend getätigt werden. 

Es gibt auch noch Ausnahmen zur Übergangsfrist. Hast du dir beispielsweise eine Kasse nach dem 25.11.2010 sowie vor dem 01.01.2020 angeschafft und ist diese bauartbedingt nicht mit einer TSE nachrüstbar, profitierst du von der Übergangsregelung. Du darfst dadurch die Kasse bis Ende 2022 weiter verwenden. 

Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, welche Fristen nun genau für dich und dein Unternehmen gelten. 

Was ist mit Cloud-Kassensystemen? Ist hier auch eine TSE verpflichtend?

Wie oben angesprochen, gilt die Kassensicherungsverordnung und damit auch die Pflicht für eine TSE, für alle Kassensysteme. Damit sind auch Cloud-Kassensysteme davon betroffen. Ferner ist die Ausnahme, sprich eine bauartbedingte nicht mögliche Umrüstung, bei Cloud-Kassensystemen unserer Rechtsaufassung nach kaum anwendbar. Das heißt, hast du ein Cloud-Kassensystem, solltest du unseres Erachtens bereits seit dem 30.09.2020, oder in einigen Bundesländern seit dem 31.03.2021, über eine TSE verfügen.

Was muss ich als helloCash-Kunde jetzt tun?

Wir bereiten alles vor und informieren dich laufend über alle (rechtlichen und technischen) Änderungen.

Die zertifizierte TSE ist in deiner Kasse verfügbar, und du kannst sie einrichten. Wie genau das funktioniert, kannst du hier in dem Artikel über TSE einrichten nachlesen. 

Zusätzlich informieren wir dich über Newsletter, und direkt in deiner Kasse selbst, über wichtige Neuigkeiten.

Ist eine TSE nur bei elektronische Kassen oder auch bei anderen Geräten verpflichtend?

Zunächst benötigen alle sogenannten elektronischen Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a Abs. 1 S. 1 der Abgabenordnung eine TSE. Dazu gehören elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen.

Explizit nicht dazu gehören:

  • Fahrscheinautomaten
  • Fahrscheindrucker
  • Geldautomaten
  • elektronische Buchhaltungsprogramme
  • Waren- und Dienstleistungsautomaten (wie beispielsweise Snack-Automaten oder Kaffeeautomaten)
  • Taxameter
  • Wegstreckenzähler
  • aber auch genauso nicht Geld- oder Warenspielgeräte (wie auf der Kirmes oder im Casino).

Doch beachte, dass sich dies nur auf die eigentlichen Geräte bezieht. Die elektronischen Kassen sind selbstverständlich (z.B. in einem Imbiss mit Geldspielautomat) mit einer TSE auszurüsten. 

Welche Daten werden von der TSE aufgezeichnet?

Wie bereits angesprochen, beginnt die Aufzeichnung der Daten/einer Transaktion unmittelbar. Damit ist beispielsweise das Erstellen einer neuen Rechnung gemeint oder das Zuweisen von Getränken und Speisen zu einem Tisch in deinem Restaurant oder deiner Bar.

Welche genauen Daten der einzelnen Transaktion werden nun aufgezeichnet? Hier findest du eine Zusammenfassung aller Daten, die gem. § 146a Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung i.V.m. § 2 der Kassensicherungsverordnung aufgezeichnet werden: 

  1. der Zeitpunkt des Vorgangbeginns,
  2. eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer,
  3. die Art des Vorgangs,
  4. Daten des Vorgangs,
  5. die Zahlungsart,
  6. der Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs,
  7. einen Prüfwert sowie
  8. die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Dabei wird der Beginn der Transaktion sowie das Ende der Transaktion, die Transaktionsnummer und der Prüfwert manipulationssicher auf dem Sicherheitsmodul festgelegt. Sämtliche Lücken werden durch die TSE so aufgezeichnet, dass sie durch die Transaktionsnummern erkenntlich sind.

Wo kann ich mehr zur Kassensicherungsverordnung erfahren?

Wir haben dir bereits einen Artikel mit allen wichtigen Informationen zur Kassensicherungsverordnung erstellt. Dabei gehen wir auch speziell auf die neue Belegausgabepflicht ein, sowie was dein neuer Kassenbon enthalten muss.

Generelle können wir dir empfehlen, bei diesen rechtlichen Fragen rund um die TSE und die Kassensicherungsverordnung mit deinem Steuerberater zu sprechen. Er kann dir genaue Auskunft geben, welche Regelungen nun genau für dein Unternehmen gelten. 

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Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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