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Wissenswertes zur E-Rechnungs- Pflicht ab 2025

Ab 01.01.2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht. Wie diese genau aussieht und wie helloCash den gesetzlichen Vorgaben nachkommt, erfährst du in diesem Artikel.

Achtung: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerrechtliche Beratung und hat reinen Informationscharakter! Bitte besprich daher Details zur E-Rechnung stets auch mit deiner Steuerberatung!

Wird helloCash die E-Rechnungspflicht zeitgerecht umsetzen?

Eines gleich vorweg: Als seriöser Kassenanbieter legen wir bei helloCash natürlich allergrößten Wert auf Gesetzeskonformität. Darum wird diese Funktion ab 01.01.2025 im Kassensystem zur Verfügung stehen.

Was du zur E-Rechnung wissen solltest

Die E-Rechnungspflicht tritt abgestuft in Kraft.

Ab 2025 gilt die Pflicht zunächst im B2B- Bereich. Wenn an andere Unternehmen eine Rechnung über 250€ oder höher erstellt wird, genügt es somit nicht mehr , die Rechnung beispielsweise als PDF zu erstellen.

Wie implementiert helloCash die E-Rechnung im System?

Es ist hier also zukünftig ein eigenes, spezifisches Datenformat erforderlich.

Darum kümmern wir uns natürlich. Für dich sind also keine merklichen Veränderungen bei der Bedienung zu erwarten.

Zukünftig wird in helloCash bei Erstellung einer PDF- oder Emailrechnung (wo ja die PDF als Dateianhang mitversendet wird) gleichzeitg mit der PDF-Rechnung eine E- Rechnung generiert.

Das klappt auch für den Bereich “Rechnungen verwalten”

Wird hier eine Rechnungskopie generiert, so wird der neu erforderliche, standardisierte Datensatz (XML) automatisch miterstellt. Somit ist es auch möglich, allfällige Rechnungskopien im korrekten Format zu erstellen bzw. zu versenden.

Technische Details zur E-Rechnung

Die Erstellung der E-Rechnung in helloCash funktioniert im ZUGFeRD-Format. Hierbei handelt es sich um ein hybrides Rechnungsformat aus einem menschenlesbaren PDF und einem Anhang mit strukturierten Daten im XML-Format, der ausschließlich maschinenlesbar ist. Die ZUGFeRD-Rechnung wird also als PDF verschickt, welches sowohl die unstrukturierten Daten für Menschen als auch strukturierte XML-Daten enthält.

Das hat unter anderem den Vorteil, dass dieses Format auch für deine Steuerberatung leicht einlesbar ist und es dir somit bürokratischen und möglicherweise auch finanziellen Aufwand erspart.

Ausblick und weitere Schritte

Bis Ende 2026 dürfen weiterhin andere Rechnungsformate, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien) verwendet werden, allerdings ist hier die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich. Besteht also dein Empfänger auf eine E-Rechnung, so solltest du diese dann auch erstellen können.

Ab 2028 müssen alle deutschen Unternehmen, ohne Rücksicht auf die Umsatzhöhe, elektronische Rechnungen an inländische Geschäftskunden ausstellen.

Achtung: Für B2C-Geschäfte gelten diese Regeln nicht: Möchtest du an Privatkunden E-Rechnungen erstellen, ist hier sogar die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich!

Wir werden hier natürlich zeitgerecht reagieren, sodass du dich punkto E-Rechnungspflicht entspannt zurücklehnen kannst.

Bei weiteren Fragen zur E-Rechnung wende dich bitte an deine steuerliche Vertretung. Fragen in Zusammenhang mit E-Rechnung und helloCash kann dir natürlich gerne unser hilfsbereiter Support beantworten.

Weitere spannende Einblicke in die E-Rechungs Thematik findest du auch in unserem Blog.

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