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Kassenmeldepflicht 2025

Im nächsten Jahr erwarten dich als UnternehmerIn wieder einige Neuerungen. Wie du sicher schon gehört hast, zählt dazu auch die Kassenmeldepflicht. Bitte beachte wie immer, dass der folgende Beitrag keine steuerrechtliche Beratung ersetzt. Wende dich also im Zweifel immer auch an deine steuerliche Vertretung.

Details zur Meldepflicht

Du musst dein Kassensystem bis 31.07.2025 bei den entsprechenden Stellen melden.

Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Verfahren bereitgestellt, das die Meldung von elektronischen Kassensystemen ermöglicht. Für neu angeschaffte Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, besteht die Pflicht, diese innerhalb eines Monats zu melden. Für bereits bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist, die es erlaubt, diese bis spätestens zum 31. Juli 2025 zu melden.

Betriebe sind somit ab dem kommenden Jahr verpflichtet, ihre elektronischen Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt zu registrieren. Diese Meldung kann ab dem 1. Januar 2025 über das Portal „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle erfolgen, wie vom Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben angekündigt wurde.

Die Daten, die zur Meldung erforderlich sind, sind unter anderem:

Name, Steuernummer bzw. USt-ID, Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, Art der TSE, Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems, Datum der Inbetriebnahme, etc.

Achtung: Die Kassenmeldepflicht besteht somit zusätzlich zur TSE.

Auch die TSE wird bei elektronischen Kassensystemen also weiterhin verpflichtend sein!

Fristen zur Kassenmeldung

  • Alle vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
  • Alle ab dem 1. Juli 2025 angeschafften Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden.
  • Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb gehen und nicht mehr im Betrieb vorgehalten werden, müssen innerhalb eines Monats abgemeldet werden.
  • Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb gehen, müssen nur abgemeldet werden, wenn sie zuvor angemeldet worden sind.
  • Bei jeder Mitteilung müssen stets alle elektronischen Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Mitteilung übermittelt werden.
  • Für dich als helloCash User bedeutet dass, das jedes Gerät, auf dem du helloCash nutzt, auch gemeldet werden muss.

Achte also darauf, dass du in Zukunft dein Kassensystem nicht nur anmelden, sondern auch abmelden musst, sofern dieses nach dem 01.07.2025 in Betrieb genommen wird.

Was du als helloCash Kunde tun musst

Dein Vorteil: Eine Meldung deines Kassensystems wird bald auch direkt in deinem helloCash Account möglich sein! Wir klären hier noch offene Fragen mit den zuständigen Stellen ab. Die Möglichkeit einer Kassenmeldung über helloCash wird aber rechtzeitig zur Verfügung stehen, sodass dir noch genug Zeit zur Meldung bleibt. Natürlich versuchen wir dabei, den Aufwand für dich so gering wie möglich zu halten.

Bitte achte bereits jetzt drauf, deine Stammdaten stets aktuell zu halten, damit diese danach auch korrekt übermittelt werden!

Sobald die Kassenmeldung direkt über deinen helloCash Account erfolgen kann, kannst du natürlich alle notwendigen (zusätzlichen) Daten dort eintragen.

Bei weiteren Fragen zur Kassenmeldepflicht wende dich gerne an unseren hilfsbereiten Support, deine steuerliche Vertretung oder an die zuständigen behördlichen Stellen.

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