Benötigst du einen Antrag auf Fristverlängerung? Was hat das ganze mit der TSE zu tun und wofür genau steht der § 148 AO? Diese und weitere spannende Fragen klären wir in diesem Beitrag.
Was beinhaltet der § 148 AO?
Der Paragraf 148 der Abgabenordnung hat nicht zwingend etwas mit der TSE zu tun. Dieser Paragraf beschäftigt sich generell mit der Bewilligung von Erleichterungen im Zusammenhang mit den Steuergesetzen. In der Abgabenordnung steht dazu folgendes:
§ 148
Bewilligung von Erleichterungen
„1Die Finanzbehörden können für einzelne Fälle oder für bestimmte Gruppen von Fällen Erleichterungen bewilligen, wenn die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. 2Erleichterungen nach Satz 1 können rückwirkend bewilligt werden. 3Die Bewilligung kann widerrufen werden.“
Was hat die TSE mit dem § 148 AO zu tun?
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) schreibt zur Vermeidung von Kassenmanipulationen die zwingende Verwendung einer Technischen Sicherheitseinrichtung vor. Grundsätzlich trat die KassenSichV bereits am 01.01.2020 in Kraft und mit diesem Datum sollte auch die TSE Pflicht beginnen. Doch da die Anbieter von Technischen Sicherheitseinrichtungen verschiedenste Probleme hatten, kam es zu einigen Verschiebungen der Frist. Die letzte Frist zur Implementierung einer TSE lief nun schlussendlich am 31.03.2021 aus. Jedoch konnten zu diesem Zeitpunkt Anbieter von cloudbasierten TSE die notwendige Zertifizierung am BSI nicht abschließen. Der Gesetzgeber war nicht mehr gewillt eine allgemein gültige neue Fristverlängerung zu gewähren. Deshalb hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) empfohlen, einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO an das zuständige Finanzamt zu stellen. Dieser Empfehlung kam eine Vielzahl von deutschen Unternehmen nach Absprache mit ihrem Steuerberater nach. Mittlerweile sind bereits einige TSE Anbieter vollständig zertifiziert.
Verwendet helloCash eine zertifizierte TSE?
Ja, helloCash verwendet die vollständig zertifizierte TSE von fiskaly. Die Zertifikate dazu findest du auf der Website von fiskaly.
Wie kann ich die TSE in helloCash kaufen?
Diese kannst du direkt in deinem Kassensystem kaufen. Logge dich dazu in deiner Kasse ein und befolge die 3 Schritte unter Dashboard > DSFinV-K und TSE. In unserem Video „TSE einrichten“ erklären wir den Kauf der TSE Schritt-für-Schritt.
Benötige ich einen Antrag auf Fristverlängerung nach § 148 AO?
helloCash kann keine rechtlichen Auskünfte erteilen. Bitte besprich rechtliche Fragen immer mit deinem Steuerberater. Dieser kennt die Lage deines Unternehmens am besten und kann dir bei dieser Frage weiterhelfen.
Empfiehlt dir dein Steuerberater den Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, findest du in deiner helloCash Kasse einige Daten, die dir dabei helfen können. Unter Dashboard > DSFinV-K und TSE > Information > Wichtige Informationen zu deiner helloCash-Kasse findest du die eindeutige Kassen-Id, das Datum der Kassenaktivierung, den Kassen-Anbieter sowie die Software-Version. Bitte beachte, dass in dem Screenshot nur beispielhafte Daten angezeigt werden und in deiner Kasse deine individuellen Daten zu sehen sind.
Wenn du die TSE in helloCash bereits gekauft hast und die TSE Rechnung benötigst, dann findest du diese unter Mein Konto > Verrechnung > Rechnungen.
Hast du noch Fragen zu diesem Thema, kannst du dich gerne an unseren Support wenden.